Verkehrssituation in Krakow am See

11.06.2015

Landkreis Rostock
Amt für Straßenbau und Verkehr
Sachgebiet Straßenverkehr Außenstelle Güstrow
Parumer Weg 33  


D-18273 Güstrow


Erörterung der Verkehrssituation im Luftkurort Krakow am See

                                                                          Luftkurort Krakow am See, den 11.06.2015

Sehr geehrter Herr Krause!

Als Verein „Krakower Seenland Tourismus“ e.V. machen wir uns Sorgen um die touristische Entwicklung unserer Region und um unsere Gesundheit.

Auf Grund der gegebenen wirtschaftlichen Voraussetzungen ist unsere besondere Stärke die Ruhe und Reinheit der Natur, die der Erholung von Körper und Geist unserer Gäste und nicht zuletzt auch unserer Einwohner dient. Dieses Qualitätsmerkmal ist eine unverzichtbare Voraussetzung für den Status „Luftkurort“. Hierzu zitieren wir einige Auszüge aus den    

Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen

(Herausgber : Deutscher Tourismusverband e.V.; Deutscher Heilbäderverband e.V. 

(DHV)) :

Der Kurortcharakter ist durch entsprechende Raumordnungs- und Bauleitplanung sicherzustellen; insbesondere sind dabei gesundheitsstörende Emissionen durch Verkehrsmittel und gewerbliche Betriebe zu verhindern., Die in diesen Begriffs-bestimmungen festgelegten Grundsätze über den Umweltschutz und für den Schutz der Gäste vor gesundheitsstörenden Immissionen durch Lärm, Verkehr und Gewerbe-ansiedlungen sind einzuhalten.  Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen müssen in besonderem Maße darauf achten, dass die natürlichen geogenen Ressourcen, die Heilmittel des Bodens, des Klimas, des Meeres und des umgebenden Landschaftsraums sowie die infrastrukturelle und bauliche Gestaltung und Entwicklung des Ortes weitest-gehend von Einwirkungen freigehalten werden, die ihren gesundheits- und erholungs-dienlichen Charakter gefährden, beeinträchtigen oder zerstören können. Die gesetzlichen Vorschriften über den Umweltschutz sind daher im Sinne von Mindestan-forderungen anzuwenden. Bei allen Maßnahmen ist der Grundsatz zu verfolgen, dass die Vermeidung von Umweltbelastungen Vorrang haben soll vor dem Schutz vor und der Beseitigung von Schadimmissionen. Im Einzelnen gilt:  Straßenverkehr – Verkehrsplanung: Freihaltung des Kurgebiets vom Durchgangsverkehr; – Bestmögliche Beschränkung des innerörtlichen Ziel- und Quellverkehrs: – Beschränkung von verkehrsbedingten Lärmimmissionen.

Lärmschutz: Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Lärmimmissionen auf Grund einer entsprechenden Bauleitplanung und anderer gemeinderechtlicher, wie übergeordneter immissionsschutzrechtlicher Vorschriften (gegebenenfalls auch in analoger Anwendung) Vorschriften zum Wohl der Patienten und Erholungsgäste auf ein verträgliches Mindestmaß beschränkt werden. Dies betrifft vor allem normalen Alltagslärm, Lärm durch Gewerbebetriebe und Baulärm. Im Kurgebiet sind besondere Vorkehrungen zu treffen, um die Mittags- und Nachtruhe der Kurgäste zu gewährleisten.

Und genau diese Qualitätskriterien sehen wir schon seit längerer Zeit in einigen Bereichen (ab Ortsausgangsschild Richtung Güstrow/Güstrower Chaussee bis Blechern Krug und Kuchelmißer Chaussee bis zum Campingplatz) unseres Luftkurortes als sehr kritisch an.  Auf diesen Abschnitten der Noch-Bundesstraße 103 und der Landstraße 11 ist bekanntlich eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h erlaubt. Diese Bereiche des Stadtgebietes sind im Flächennutzungsplan als Wohngebiet und als Sondergebiete, die der Erholung dienen ausgewiesen!

Hier befinden Wohnhäuser, Ferienhäuser, ein Hotel, zwei Restaurants mit Außengastronomie, ein Campingplatz und eine Kirche. Es gibt entsprechende rechtsverbindliche Bebauungspläne.

Diese Höchstgeschwindigkeit wird besonders in den Abend- und Nachtstunden oft erheblich überschritten.  Uns liegen die „Ergebnisse der schalltechnischen Berechnungen Bestand 2012“  vor.

Die dort ausgewiesenen Beurteilungspegel stimmen unserer Meinung nach nicht mit der DIN 18005 überein. Aufgrund signifikanten Veränderungen im Verkehrsaufkommen dürften diese außerdem nicht mehr aktuell sein. Unserer Meinung nach werden hierbei auch nicht die Grenzwerte für die Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr berücksichtigt. Eigene Messungen ergeben hier unzulässige Spitzenwerte von über 70 dB(A)! Dass eine Differenz von 10 dB als Verdoppelung der Lautstärke empfunden wird, setzen wir als bekannt voraus  Schon seit Inbetriebnahme des Bioenergieparks Nawaro Güstrow hat der schwere LKW- und Großtraktorenverkehr stark zugenommen. Ein immenser Schub entstand nunmehr aufgrund der Sperrung der Petersdorfer Autobahnbrücke. Selbstverständlich hält sich ein erheblicher Teil der LKW-Fahrer nicht an die ausgewiesenen Umleitungen. Das wird sich auch nicht mit der nahenden Inbetriebnahme des A 14-Kreuzes ändern – der Spediteur fährt transportoptimiert, was ja nicht verboten ist,  nach dem „Gesetz der Wirtschaft“. Wir wissen auch, ohne LKW funktioniert die Wirtschaft nicht.

Neben den permanenten Emissionen aus Lärm und Feinstaub sind hierbei noch folgende erhebliche Beeinträchtigungen und Gefährdungen anzuführen:

  • Es gibt eine Zufahrt zum Gewerbegebiet sowie eine Zufahrt zu einem weiteren            Wohn- und Erholungsgebiet (Jörnberg. 
  • Es gibt je Fahrtrichtung zwei Bushaltestellen ohne Bustaschen u.a. mit                          Schülerverkehr.
  • Es gibt drei Querungen für Fußgänger.
  • Es gibt ca. 30 Grundstücksausfahrten; die meisten davon müssen rückwärts                befahren werden.
  • Der touristische Radfernweg Berlin-Kopenhagen  führt unmittelbar im Abstand           von einem Meter von der Fahrbahn entfernt entlang.
  • Von den Anwohnern ist satzungsgemäß die Reinigung und der Winterdienst des         Gehweges zu erbringen.
  • Turnusgemäß werden die Entsorgungstonnen an den Straßenrand gestellt und            werden häufig vom Fahrtwind umgestürzt.
  • In Zeiten von Niederschlag entstehen durch Spritzwasser unzulässige                            Belästigungen der Fußgänger und Radfahrer durch rücksichtslose Kraftfahrer.      

Es ist schon ein Wunder, dass es bisher zu keinen schwerwiegenden Unfällen gekommen ist!

Mit der folgenden Publikation der Weltgesundheitsorganisation möchten wir unser Anliegen untermauern und die Ernsthaftigkeit unterstreichen:

WHO präsentiert neue Erkenntnisse zu Gesundheitsfolgen von Verkehrslärm in Europa

Bonn und Kopenhagen, 30. März 2011

Verkehrslärm führt im Westen der Europäischen Region jährlich zum Verlust von über einer Million gesunden Lebensjahren, sei es durch Erkrankung, Behinderung oder vorzeitigen Tod. Dies ist die wichtigste Schlussfolgerung eines ersten Berichts zur Abschätzung der Krankheitslast durch Umgebungslärm in Europa, den das Regionalbüro heute vorlegt. Lärm verursacht nicht nur (ausschließlich oder teilweise) Belästigung und Unterbrechung des Schlafs, sondern auch Herzinfarkte, Lernstörungen und Tinnitus.
„Lärm ist nicht nur ein Umweltärgernis, sondern auch eine Bedrohung für die öffentliche Gesundheit“, sagt hierzu die WHO-Regionaldirektorin für Europa Zsuzsanna Jakab. „Wir hoffen, dass die neuen Befunde Regierungen und örtliche Behörden dazu veranlassen werden, Lärmschutzkonzepte auf nationaler und lokaler Ebene einzuführen und so die Gesundheit der Europäer vor der wachsenden Gefahr zu schützen.“

Auf der Liste der die Krankheitslast vergrößernden Umweltfaktoren steht Umweltlärm nach Luftverschmutzung an zweiter Stelle. Jeder dritte Bürger fühlt sich tagsüber durch Lärm belästigt und jeder fünfte wird im Schlaf durch Straßen-, Schienen- und/oder Flugverkehr gestört. Dadurch erhöht sich das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Bluthochdruck.
Die neue Veröffentlichung stellt die Ergebnisse einer vom Regionalbüro und von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission koordinierten internationalen Studie vor, in der Erkenntnisse über Gesundheitsfolgen geprüft, Orientierungshilfen zur Quantifizierung der Risiken durch Umweltlärm gegeben und Einschätzungen der daraus in den westlichen Ländern der Europäischen Region resultierenden Krankheitslast vorgenommen werden. Bessere Überwachung und Datenerhebung sind in Südosteuropa und Zentralasien erforderlich, wo fehlende Daten zur Lärmbelastung eine Abschätzung der gesundheitlichen Folgen verhindern.

Das geschilderte Anliegen wurde an uns von vielen Vereinsmitgliedern, Bewohnern und Touristen herangetragen. Auch der  Bürgermeister unserer Stadt unterstützt unser Anliegen. Wir bitten Sie deshalb, mit uns vor Ort über Möglichkeiten der Abhilfe zu sprechen und möchten hierzu einen Gesprächstermin vereinbaren.

 

Mit freundlichen Grüßen                                                                                                                     

Christoph Hübener                                                             Frank Dahms
Vereinsvorsitzender                                                            Vorstand und Anwohner                                                                                                                                

Schreiben vom Landkreis Rostock

Verkehrssituation Krakow am See
Verkehrssituation Krakow am See
 

An den Landkreis Rostock / Beschwerde

Landkreis Rostock
Der Landrat
Am Wall 3 – 5

18273 Güstrow

                                                                                                                          27.07.2015

Beschwerde / Befangenheit bezüglich Herr Freier Sachgebietsleiter bzw. Herr Krause

Verkehrssituation Luftkurort Krakow am See

Sehr geehrter Herr Landrat,

mit Schreiben vom11.06.2015 wandten wir uns an das Amt für Straßenbau und Verkehr. Mit Schreiben vom 21.07.2015 erhielten wir nach über 5 Wochen eine Antwort vom Herrn Freier, in dem er schreibt: „Argumente, dass sich zwischenzeitlich Änderungen ergeben haben, die ein Handeln erfordern, wurden Ihrerseits nicht hervorgebracht“. Dies ist unrichtig.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf Seite 2 (Mitte) unseres Schreibens. Die Teilschließung der Petersdorfer Brücke hat erhebliche Auswirkungen auf den Schwerlastverkehr durch unseren Luftkurort. Ich fahre persönlich die Strecke Krakow – Güstrow am Tag durchschnittlich viermal. Als ich heute um 6.45 Uhr von Neu Sammit kommend auf die B 103 einbiegen wollte, kamen sieben (!) Sattelauflieger aus Tschechien, Österreich und Slowenien in Kolonne!

Herr Freier bzw. Herr Krause hat offenbar unserer Schreiben nicht mit der gebotenen Aufmerksamkeit gelesen.

Bemerkenswert an dem oben genannten Schreiben ist auch der Satz: „Jeder Antrag wurde nicht lapidar beantwortet, sondern…“. Ich selbst bin beruflich Psychoanalytiker und frage mich, wie kommt Herr Freier auf „lapidar“? Von uns kommt es nicht. Das Unbewusste  kennt keine Verneinung, also befindet Herr Freier/ Herr Krause unser Anliegen als „lapidar“, auch wenn es sicherlich auf der bewussten Ebene abgestritten wird. Dies ist bedenklich und wir können dies nur als Befangenheit ansehen. 

Wir stellen also fest, dass unser Anliegen nicht sachgerecht bearbeitet worden ist und bitten dringlich um zeitnahe erneute Bearbeitung!

Mit freundlichem Gruß

C. Hübener

 

Verteiler:
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SVZ Lokalredaktion

Schreiben vom Landkreis Rostock

Dienstaufsichtsbeschwerde
 
 

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